Rechtsanwalt & Notar Jörg Eigner
Ihr Rechtsanwalt und Notar in Berlin


Beratungen in notariellen Angelegenheiten

Grundstück- und Immobilienrecht

Grundstück- und Immobilienrecht

Wir beraten Sie gern rund um das Thema Grundstück- und Immobilienrecht. Der Notar berät und erarbeitet den für Sie maßgeschneiderten Vertrag und übernimmt weitere Abwicklungstätigkeiten des Grundstück- und Immobiliengeschäfts mit sämtlichen beteiligten Stellen wie Behörden, Gerichten und Banken. Somit stellen wir sicher, dass eine reibungslose und professionelle Abwicklung des Grundstück- und Immobiliengeschäfts zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt.

Erbrecht

Erbrecht

Es bedarf im Regelfall einer juristischen Beratung, wer für die Zeit nach seinem Tod das Schicksal seines Vermögens nicht dem Zufall überlassen möchte. Im Beratungsgespräch werden die Wünsche und Ziele ermittelt und rechtliche Möglichkeiten bei der Testamentsgestaltung besprochen. Der Notar entwirft sodann für den Erblasser maßgeschneiderte Lösungen. Hierbei kommen neben steuer- und pflichtteilrechtlichen Aspekten auch Vor- und Nachteile der Übertragung von Vermögen zur Sprache. Nach Eintritt eines Todesfalles unterstützt der Notar die Hinterbliebenen. Liegt den Hinterbliebenen kein Testament vom Erblasser vor, benötigen die Angehörigen zur Regelung von Nachlassangelegenheiten häufig einen Erbschein. Das zuständige Amtsgericht erteilt auf Grundlage eines Antrages, welche vom Notar vorbereitet und beurkundet wurde, den benötigten Erbschein.

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Bei Unternehmensgründungen stellt sich zunächst die Frage nach der richtigen Rechtsform. Wurde diese gefunden, muss geklärt werden, wie gründe ich das Unternehmen, was ist zu beachten, welche Konsequenzen ergeben sich. Der Gesetzgeber hat für viele gesellschaftsrechtliche Rechtshandlungen die notarielle Form zwingend vorgeschrieben. In sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts beraten wir Sie unabhängig von der Gesellschaftsform individuell und versiert. Ebenso verhält es sich, wenn Sie Ihr Unternehmen an einen Nachfolger übergeben möchten.

Familienrecht

Familienrecht

Detaillierte gesetzliche Regelungen für zahlreiche familienrechtliche Konfliktfälle sind zu beachten. Vorschriften von Gesetzes wegen, können jedoch im Einzelfall den Interessen der Konfliktpartner widersprechen. Gerade deshalb sollten Familien- und Vermögenssituation durch einen ausgewogenen und transparenten Ehevertrag angepasst werden. Für seine Wirksamkeit bedarf es vom gesetzlichen Güterstand abweichender Vertrag einer notariellen Beurkundung. Es empfiehlt sich für den Fall des Scheiterns einer Ehe darüber hinaus von einem sach- und fachkundigen Notar beraten zu lassen. Individuelle zugeschnittene Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen werden vom Notar erstellt. So kann eine unschöne gerichtliche Auseinandersetzung mit womöglich Scheidungsfolgesachen vermieden werden.

Rechtsanwalt und Notar Jörg Eigner arbeitet fast ausschließlich im notariellen Bereich und steht Ihnen für die zuvor genannten Fachgebiete gerne zur Verfügung.